Die 5 wichtigsten Fakten, die Sie über Ihren Riester Vertrag wissen müssen!

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Von Felix Früchtl - 05.10.2021
Felix Früchtl

Riester-Verträge: Einige Fragen und Antworten, die Sie unbedingt kennen sollten



Deshalb reden jetzt alle wieder über Riester-Verträge

Erst im Jahr 2002 wurden Riester-Verträge eingeführt, doch auf einmal will davon niemand mehr etwas wissen. Die Politik stellt diese Verträge mittlerweile sogar öffentlich in Frage und fragt sich, ob sie in Zukunft überhaupt noch angeboten werden sollen.
Die Argumente: Zu hoch seien die Kosten, zu gering die Erträge. Profitieren würden zudem nur die Versicherungsgesellschaften und weniger Sie als Kunden, für deren Altersvorsorge die Verträge doch gedacht sind. Vor allem die Vertriebs- und Verwaltungskosten großer Versicherungskonzerne, sorgen dafür, dass beim Kunden unter dem Strich eine viel zu geringe Rendite ankommt. Zusätzlich zur Kosten Frage, hat sich in den letzten Monaten die Inflation negativ auf die Beständigkeit von Riester-Verträgen ausgewirkt. Das angesparte Kapital verliert derzeit knapp 6% an Kaufkraft jedes Jahr. Tendenz steigend!
Weil wir in den vergangenen Wochen und Monaten viele Fragen von unseren Kunden und von unserer Community bekommen haben, haben wir uns einmal zusammengesetzt und die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Riester-Verträge besprochen.

Was ist ein Riester-Vertrag?

Ganz kurz gesagt: Ein Rieser-Vertrag ist ein Versicherungsvertrag, der von staatlicher Seite gefördert wurde oder noch gefördert wird.
Der Name „Riester-Vertrag“ ist auf Herrn Walter Riester zurückzuführen, einen früheren Bundesminister. Sein Ziel war damals die Stabilisierung der privaten Altersvorsorge, denn die gesetzliche Rentenversicherung (und das war schon im Jahr 2002 klar) wird in Zukunft nicht mehr das Rentenniveau tragen können, dass wir eigentlich bräuchten, damit jeder in der Rentenphase angemessen leben kann. Daher begann man schon damals damit, die private Rentenversicherung bzw. die private Altersvorsorge zu fördern.

Wie funktioniert „Riestern“?

Ein Riester-Vertrag ist für die private Altersvorsorge gedacht. Das heißt, Sie als Kunde zahlen selbst die Beiträge in den Vertrag ein. Diese Beiträge können Sie steuerlich geltend machen, was oft als Vorteil eines Riester-Vertrags genannt wird. Der Mindestbeitrag liegt bei 60 Euro im Jahr. Der einzuzahlende Beitrag wird aber in der Regel vom Vorjahres-Bruttoeinkommen des Kunden gemessen, d.h., die Beiträge müssen mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens betragen.
Fürs Riestern erhalten Sie als Kunde jährliche Zulagen vom Staat. Diese Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen:
Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person und Jahr.
Die Kinderzulage beim Riester-Vertrag beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr).

Kann man einen Riester-Vertrag „auflösen“?

Einen Riester-Vertrag können Sie zwar nicht in dem Sinn „auflösen“, aber Sie können ihn kündigen. Beachten Sie jedoch die unterschiedlichen Kündigungsfristen, die Sie zwingend einhalten müssen! Diese sind von der Zahlungsweise abhängig, mit der Sie Ihre Beiträge zahlen (jährlich, vierteljährlich, halbjährlich oder monatlich). Leider hat eine Riester-Vertrags-Kündigung auch Folgen: Die erhaltenen Zulagen und die Steuerermäßigungen der gesamten Laufzeit werden von Ihrem gesparten Vermögen abgezogen. Das sind im übertragenen Sinne die „Kosten“, die Sie zu erwarten haben, wenn Sie Ihren Riester-Vertrag kündigen. Darüber hinaus werden von der Versicherungsgesellschaft bei Auflösung Ihres Vertrages, in der Regel keine weiteren Abzüge getätigt.
Neben der Möglichkeit einen Riester Vertrag zu kündigen, haben Sie selbstverständlich auch die Option den Riester Vertrag zu verkaufen. Auch bei dieser Form des Stilllegens Ihres Riester Vertrages, müssen Sie beachten, dass steuerliche Vorteile aus der Vergangenheit ebenso wie die gewährten Kinder- und Grundzulagen, in Abzug gebracht werden. Die Grundlage für die Auszahlung bei vorzeitiger Kündigung und bei Verkauf des Riestervertrags ist somit grundsätzlich gleich. Bei einem Verkauf können Sie sich entspannt zurücklehnen, denn die zwingend notwendige organisatorische Korrespondenz mit der Zulagenstelle und Ihrem Wohnsitzfinanzamt, übernimmt der Ankäufer.

Kann man einen Riester-Vertrag „stilllegen“, ohne ihn zu kündigen? Was passiert dann?

Ja, Sie können Ihren Riester-Vertrag „stilllegen“, und zwar, indem Sie ihn beitragsfrei stellen. Das bedeutet, dass Ihr Riester-Vertrag zwar bestehen bleibt, Sie aber keine Beiträge mehr zahlen. Der Unterschied gegenüber der Kündigung: Der Staat gibt, sobald Ihr Vertrag beitragsfrei gestellt ist, zwar keine Zulagen mehr an Sie weiter, jedoch müssen Sie bisher gutgeschriebene Zulagen und steuerliche Vorteile nicht zurückzahlen.

Ein Riester-Vertrag und ein Todesfall: Was passiert dann?

Entscheidend für die Beantwortung dieser Frage ist, ob der Todesfall während der Anspar- oder in der Rentenphase geschieht.
Tod während der Ansparphase:Im Riester-Vertrag ist in der Regel vereinbart, dass das vorhandene Kapital ausgezahlt wird, wenn der Versicherte vor Rentenbeginn stirbt. Allerdings ist eine Auszahlung förderschädlich, d.h., die Zulagen und Steuerermäßigungen müssen zurückgezahlt werden. Man kann allerdings den Weg gehen, den Riester-Vertrag an seinen Partner zu übertragen, sodass keine Zulagen und Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden müssen. In diesem Fall muss der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner als begünstigte Person im Vertrag des Verstorbenen eingetragen sein, um als Bezugsberechtigter aufzutreten. Eine weitere Möglichkeit ist die Übertragung des Riester-Vertrags in den eigenen Riester-Vertrag einer anderen begünstigten Person, d.h. das vorhandene Kapital der verstorbenen Person wird auf den Riester-Vertrag der begünstigten Person übertragen.

Tod während der Rentenphase: Stirbt der Versicherte nach Beginn seiner Altersrente, endet die Rentenzahlung sofort – es sei denn, es wurde eine Hinterbliebenenrente oder eine Rentengarantiezeit vereinbart. Bei einer Rentengarantiezeit von beispielsweise 10 Jahren wird die Rente des Versicherten mindestens 10 Jahre lang ausgezahlt. Verstirbt der Versicherte innerhalb der Garantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die vom Versicherten benannte Person weitergezahlt. Dabei geht aber grundsätzlich die gewährte staatliche Förderung verloren. Eine Möglichkeit gibt es, damit Zulagen und Steuervergünstigungen erhalten bleiben: wenn die ausstehenden Renten oder das verbleibende Riester-Kapital auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten oder des Lebenspartners übertragen werden. Eine förderunschädliche Übertragung auf den Riester-Vertag eines Kindes ist jedoch nicht möglich.

Riester-Vertrag: Ist ein Anbieter-Wechsel möglich?

Ja, ein Anbieterwechsel Ihres Rieser-Vertrags ist grundsätzlich möglich. Die erhaltenen Zulagen gehen auf den neuen Vertrag über. Auch die gewährten Vorteile, die sich aus der Steuer ergeben, gehen bei einem Wechsel des Anbieters nicht verloren. Grundsätzlich sind diverse Wechsel zwischen Riester-Verträgen in Versicherungsform innerhalb der Versicherungsgesellschaft, aber auch zwischen verschiedenen Versicherungsgesellschaften relativ problemlos möglich. Auf private Lebens- oder Rentenversicherungsverträge kann nicht gewechselt werden, ohne die steuerlichen und staatlichen Vorteile zu verlieren. Es gibt aber auch sogenannte Riester-Bausparverträge. Auf solche Verträge kann auch gewechselt werden, ohne, dass dies für die Förderung und die steuerlichen Vorteile eine Auswirkung hat.

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Bleta Peci

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