Warum gerade jetzt die Lebensversicherung geprüft werden muss!

Lesezeit: 8 Minuten
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Von Felix Früchtl - 09.07.2020
Felix Früchtl

Nullzinspolitik, Corona und jetzt auch noch die Wirtschaftskrise. Der eine kann es nicht mehr hören, der nächste hat Angst vor dem was noch kommt. Fakt ist: jeden werden die zuvor genannten Themen zumindest finanziell früher oder später tangieren. Damit Ihre Altersvorsorge nicht zum Risikopatienten wird, gilt es gerade jetzt Zeit die Verträge in regelmäßigen Abständen auf Herz und Nieren zu überprüfen.

Die ProLife GmbH aus Ingolstadt, ihrerseits Marktführer im Ankauf- und Factoring von Lebens- und Rentenversicherungen, zeigt Ihnen heute vier Themenbereiche auf, die Sie bei der Beurteilung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung auf gar keinen Fall unberücksichtigt lassen sollten.


1. Aktuelle konjunkturelle Lage Deutschlands und Europas

Die Corona Krise hat uns alle noch fest im Griff. Zwar sind so ziemlich alle Beschränkungen wieder aufgehoben worden und nichts mehr erinnert an die Zeiten des strikten Lockdowns, doch wirtschaftlich haben wir, und da sind sich alle Experten unisono einig, bis dato nur die Spitze des Eisberges gesehen. Einhergehend mit der Nullzinspolitik und der teilweise schon inflationär anmutenden Vergabe von Geldern für alles und jeden durch die EU, gerät nicht nur der europäische Anleihemarkt zunehmend unter Druck. Doch wer ist und war einer der Hauptabnehmer von festverzinslichen Anleihen? Dreimal dürfen Sie raten: Richtig Banken und Versicherungen!
Das eben diese Versicherungsgesellschaften schon vor der Corona Krise zu kämpfen hatten war ein offenes Geheimnis, schließlich schaffen es rund ein Viertel von Ihnen nicht die vorgegebene Solvenzquote einzuhalten. Ob sich diese Quote in den kommenden Monaten zum positiven hin ändern wird, darf bezweifelt werden. Auch die Nullzinspolitik trübt den Ausblick noch weiter.


2. § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Der schon als „Skandalparagraph“ in der Versicherungswirtschaft bekannte Paragraph erfreut sich im Allgemeinen noch keiner großen Bekanntheit. Zum Glück! Möchte jetzt so mancher Versicherungskonzern rausposaunen. Doch ganz so einfach ist es nicht. Ein Gesetz, dass auf der einen Seite den Versicherten bei einer Schieflage seiner Versicherung dazu verpflichtet brav seinen Beitrag weiter an eben jenes Haus zu zahlen und auf der anderen Seite den Versicherungsgesellschaften verbietet Zahlungen an Ihre Kunden zu tätigen, sollte sehr wohl auch der breiten Masse bekannt sein. Schließlich kommen Sie, ja genau Sie, im Zweifel nicht mehr an Ihr jeden Monat brav eingezahltes Geld heran.
Aber es gibt ja frei zugängliche Gesetzestexte, um sich diesen § 314 VAG einmal zu Gemüte zu führen – Zum Glück!


3. Collective Action Clause (CAC Klausel)

Wurden Sie schon einmal von einem Kollektiv überstimmt? Wenn ja kennen Sie das Gefühl – die einzelne Stimme zählt in einem solchen Fall nichts!
In ähnlicher Form kann Ihnen das auch bei Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung passieren. Lebensversicherungskonzerne sind teilweise per Gesetz dazu veranlasst, Teile des Kundenvermögens in vermeintlich ausfallsichere Anlagen zu investieren. Darunter fallen unter anderem festverzinsliche Staatsanleihen. Wie wir nun spätestens seit der Eurokrise wissen: Je südlicher das europäische Land liegt desto weniger sicher sind die Staatsanleihen des Schuldners einzustufen. Sollte es nun zu einer Zahlungsschwierigkeit des jeweiligen Staates kommen, entscheiden alle Gläubiger im Kollektiv, ob einer Herabsetzung des Nennwertes der Anleihe zugestimmt wird. Findet sich eine Mehrheit von über 50%, kann sich die Minderheit nicht dagegen wehren. Die Anleihe wird nur noch zum Teil oder garnicht bedient – Ihre Lebensversicherung wird im Zweifel weniger wert. Ob Sie das wollen oder nicht, die einzelne Stimmte zählt in einem solchen Fall nichts.


4. Sanierungs- und Abwicklungsgesetz

Zugegebener Maßen hat dieses Gesetz nicht allzu viel mit Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung zu tun. Aber mit eben diesem Gesetzestext sollten Lehren aus der Finanzkrise 2008 gezogen werden. Damals mussten Banken mit Milliardenpaketen gerettet werden. Nächstes Mal soll es nicht mehr der Steuerzahler sein, der für die bösen Banken aufkommen muss. Nein der Sparer wird die Zeche zahlen müssen, ebenso wie die geldgierigen Aktionäre. Nennwerte der Aktien können heruntergesetzt werden und Spareinlagen ab einem Wert von 100.000 € zur Rettung der Bank eingezogen, faktisch enteignet werden. Ob die Schwelle von 100.000 € im Ernstfall Bestand hat, durften wir bis jetzt (Gott sei Dank) noch nicht erfahren. Wir werden sehen, was die Zukunft bringt..
Nur soviel dazu: Mein Geld ist auf der Bank sicher.

Man darf den Teufel definitiv nicht an die Wand malen, aber unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte, kann es durchaus sinnvoll sein, Ihre vorhandenen Lebens- oder Rentenversicherungen oder andere klassische Vorsorgeprodukte auf deren Rentabilität und Flexibilität hin zu überprüfen. Die Vorzeichen für die kommenden Monate und Jahren standen tatsächlich noch nie so schlecht. Und damit Sie zumindest von dieser Seite der Krise nicht tangiert werden, können wir Ihnen nur empfehlen Ihre Verträge auf den Prüfstand zu stellen – es soll später keiner sagen sie oder er hätte von nichts gewusst!

Ketrina Morina

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