FAQ zum Verkauf Ihrer Police bei der ProLife GmbH
Welche Vorteile hat der Verkauf Ihrer Versicherungspolice an die ProLife GmbH gegenüber einer Kündigung beim Versicherer?
- Sie erhalten nach nur 18 Tagen Geld auf Ihr Konto
- Ankaufsgarantie - ProLife kauft alle klassischen und fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungsverträge abgeschlossen nach deutschem oder österreichischem Recht
- Rechtssicherheit; auch noch Jahre nach der Übernahme prüft ein externes Expertenteam, ob weitere Zahlungsansprüche geltend gemacht werden können. Das bedeutet für Sie: mögliche Mehrwerte
- potentielle Steuervorteile
- Sie sparen wertvolle Zeit! Wir übernehmen jeglichen Schriftwechsel und die Korrespondenz mit den Versicherern
- 17 Jahre Erfahrung und über 62.000 zufriedene Kunden sprechen für sich
Welche Voraussetzungen muss meine Lebensversicherung für den Verkauf erfüllen?
Wir kaufen sowohl kapitalbildende, als auch fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Ebenso können Sie Bausparverträge und Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr an uns verkaufen. Die Voraussetzungen sind ein Rückkaufswert/Guthaben von mindestens 1.000,00 €.
Wichtig ist auch, dass Ihr Vertrag nach deutschem oder österreichischem Recht abgeschlossen wurde. Der Vertrag kann auch bereits beitragsfrei gestellt sein. Abgetretene Verträge sind nach Vorabprüfung ebenfalls ankaufbar. Eine Abwicklung von Riester-Verträgen ist ebenfalls möglich.
Basisverträge, oder umgangssprachlich auch Rürup-Verträge genannt, können nicht angekauft werden. Es gibt aber trotzdem die Möglichkeit kostenlos über ProLife zu prüfen, ob es anderweitige Möglichkeiten gibt aus dem Vertrag auszusteigen: Hier Rürup prüfen lassen!
Nicht ankaufen können wir derzeit (ehemalige) Direktversicherungen, sowie Pensionskassen.
Bei zwei Versicherungsnehmern, auf wen muss der Kaufvertrag der ProLife GmbH ausgestellt werden?
Sollten in der Versicherungspolice zwei Versicherungsnehmer eingetragen worden sein, so müssen in diesem Fall beide Versicherungsnehmer im Kaufvertrag der ProLife GmbH aufgeführt werden und ebenso müssen beide beteiligten Personen den Kaufvertrag entsprechend unterzeichnen.
Ich kann meinen "Rückkaufswert" nicht finden! Was nun?
Den Rückkaufswert finden Sie immer in der letzten Standmitteilung/Wertmitteilung Ihres Versicherers. In der Regel ist das Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet Ihnen einmal im Jahr eine solche Mitteilung über den Wert Ihrer Versicherung zukommen zu lassen.
Der Rückkaufwerts gibt an, wie viel Ihre Versicherung zum Stichtag der Berechnung wert ist. Bitte berücksichtigen Sie immer, dass dieser Wert unterteilt ist in garantierte Anteile und solchen, die Ihnen nicht garantiert sind. Alle Leistungen die nicht garantiert sind, sollten Sie nicht automatisch hinzurechnen.
Wenn Sie Hilfe bei der Ermittlung Ihres Rückkaufswertes benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter der: 0841-981 601 320 oder über das Kontaktformular: Stichwort: "Anfrage zur Rückkaufswert - Berechnung"
Wie lange dauert ein Verkauf und wann erhalte ich mein Geld?
Nach Vorliegen und Annahme der vollständigen Ankaufsunterlagen überweisen wir bereits innerhalb von nur 18 Kalendertagen Geld auf Ihr Konto.
Kleines Beispiel: Wenn am 10. eines Monats die von uns benötigen Unterlagen vollständig bei uns eingehen (digital oder postalisch), dann ist das Geld spätestens am 28. diesen Monats bei Ihnen auf dem Konto.
Welche Unterlagen benötige ich für den Verkauf ?
Für einen erfolgreichen Verkauf der Versicherung an die ProLife GmbH benötigen Sie nur einige wenige Unterlagen:
- Bei Lebens- und Rentenversicherungen benötigen Sie neben unserem ProLife Kaufvertrag, den originalen Versicherungsschein (Police) oder eine Verlusterklärung, die Sie jederzeit bei uns anfordern können, falls Sie Ihren Versicherungsschein nicht mehr auffinden sollten
- Dazu benötigen wir die letzte Standmitteilung/Wertmitteilung zu Ihrem Vertrag, die möglichst nicht älter als 1 1/2 Jahre sein sollte
- Des Weiteren erfordert der Ankauf eine Personalausweis- oder Reisepasskopie Ihrerseits
- Bei Bausparverträgen benötigen wir anstelle der Wertmitteilung, den letzten Jahreskontoauszug aus dem das Guthaben des Vertrages hervorgeht
- Bei Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr und bei Riester Versicherungen benötigen wir zusätzlich unsere ProLife Vollmacht
Hinweis:
Sollten Sie eine betriebliche Altersvorsorge an unser Haus veräußern möchten, dann stellt das immer einen Spezialfall dar, den Sie bitte im Vorfeld mit unseren Spezialisten für die betriebliche Altersvorsorge abklären.
Wo findet Sie die Eckdaten für eine Anfrage zum Verkauf bei der ProLife?
Die Daten zu Ihrem Vertrag, die Sie für eine Anfrage zum Verkauf Ihrer Versicherung an die ProLife GmbH benötigen, sind schnell zusammengesammelt. Wie erklären Ihnen, wo Sie die Daten in Ihren Versicherungsunterlagen finden können.
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Sie müssen identifizieren, welche Versicherungsart Sie haben. Hier unterscheidet man vornehmlich in Lebens- oder Rentenversicherung, Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr, in Riester-, Basis-, oder Rürup Verträge, in die betriebliche Altersvorsorge oder in Bausparverträge. In der Regel ist die Art des Produktes in Ihren Unterlagen mehrmals genannt. Ebenso können Sie die Produktgattung über die Wertmitteilung (auch Standmitteilung genannt), welche Sie einmal im Jahr erhalten, nachvollziehen.
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Wir müssen wissen, bei welcher Versicherungsgesellschaft Sie versichert sind. Auch das lässt sich relativ einfach über Ihre Vertragsunterlagen herausfinden.
ACHTUNG: Es kommt durchaus häufig vor, dass Versicherungsgesellschaften, aufgrund von Run-Off´s oder Umstrukturierungen, ihren Namen ändern. Verwenden Sie für die Anfrage an die ProLife bitte stets den Namen der Versicherung, mit der die Versicherung aktuell an Sie herantritt. Die aktuelle Markenbezeichnung einer Versicherung finden Sie ebenso in der jährlich zur Verfügung gestellten Wertmitteilung. -
Im Anfrageprozess müssen Sie uns ebenso mitteilen, ob es sich bei Ihrer Versicherung um eine klassische oder eine fondsgebundene Versicherung handelt. Das finden Sie zumeist in Ihrer Originalpolice raus, die Sie zum Abschluss Ihres Vertrages hoffentlich ausgehändigt bekommen haben. Auch in Nachträgen, die Sie im Laufe der Vertragslaufzeit erhalten haben, ist die Vertragsart sichtbar. Sollten Sie diese Gattung wider Erwarten nicht rausfinden, können Sie sich an folgenden Parametern orientieren:
- Sollte Ihre Versicherung vor dem Jahr 2000 abgeschlossen worden sein, ist in der Regel mit einer klassischen Versicherung zu rechnen.
- Sollten in Ihrer jährlichen Standmitteilung Fondsanteile aufgelistet werden, können Sie davon ausgehen, dass es sich um eine fondsgebundene Versicherung handelt.
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Wichtig ist im Prozess der Anfrage natürlich der aktuelle Rückkaufswert. Diesen können Sie in der Regel aus der letzten Stand- oder Wertmitteilung entnehmen. Eine solche Mitteilung muss Ihnen Ihre Versicherung einmal im Jahr zur Verfügung stellen. Dort ist ein Betrag angegeben, der den aktuellen Wert der Versicherung zum Stichtag darstellt. Sollten Sie keine Wertmitteilung erhalten haben, oder diese verlegt haben, so können Sie den aktuellen Wert bei vielen Versicherungen auch telefonisch nachfragen oder eine neue Wertmitteilung beantragen, die Ihnen dann per Post/Mail zur Verfügung stellt wird.
TIPP: Seien Sie hartnäckig, oft versuchen Versicherungen die Kunden abzuwimmeln - bleiben Sie dran, setzen Sie sich Wiedervorlagen und fassen Sie nach! -
Zu guter Letzt müssen Sie uns mitteilen, wann Sie Ihre Versicherung abgeschlossen haben. Vielleicht wissen Sie das noch auswendig, wenn nicht, ist das auch nicht weiter schlimm. Sie finden das Abschlussdatum nämlich entweder in Ihren Abschlussunterlagen (z. B. Originalpolice) oder in der jährlichen Standmitteilung.
Das wars auch schon.
In der Regel haben Sie diese Informationen bereits in ca. 5 Minuten zusammengesammelt und können eine Anfrage zum Verkauf Ihrer Versicherung an die ProLife GmbH starten!
Was macht die ProLife GmbH mit meiner Auskunftsvollmacht?
In der Regel wird keine separate Auskunftsvollmacht für den Ankauf benötigt.
Falls doch, schicken wir die Vollmacht dem Versicherer, um anzuzeigen, dass wir bevollmächtigt sind, eine Auskunft über Ihren Rückkaufswert und die Vertragsinhalte einzuholen.
Wir haben die Möglichkeit, nach Absprache mit Ihnen auch vor einem Verkauf eine Auskunftsvollmacht von Ihnen zu erhalten, um die wichtigsten Eckdaten Ihres Vertrages bereits im Vorfeld abklären zu können!
Wichtige Informationen zum Verkauf von Versicherungspolicen
Was versteht man unter dem "Zweitmarkt" für Lebensversicherungen?
Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen ermöglicht es Ihnen, Ihre Versicherungspolice an spezialisierte Unternehmen anstatt den Versicherer zu verkaufen. Dies kann Ihnen deutlich mehr Geld bringen!
Warum kann ich bei einem Verkauf mehr Geld als bei einer Kündigung bekommen?
Der Verkauf Ihrer Versicherung kann, im Vergleich zu einer Kündigung, die bessere Alternative sein.
Durch eine vorzeitige Kündigung der Versicherungspolice erhalten Sie oft nur einen Bruchteil der eingezahlten Beträge zurück. Ein externes Expertenteam überprüft die ausgezahlten Rückkaufswerte anhand der bestehenden Rechtsprechung und fordert, wenn möglich, die Differenzsummen vom Versicherer ein.
Neben der Entlastung durch den Wegfall der Beitragszahlung, erhalten Sie den Kaufpreis innerhalb von nur 18 Kalendertagen, unberücksichtigt jeglicher Bindungs- oder Kündigungsfristen des Versicherers.
Liegen uns alle Unterlagen vor, überweisen wir den vollen Kaufpreis. Sollten noch Unterlagen fehlen, leisten wir eine möglichst hohe Anzahlung.
Potentielle steuerliche Vorteile für Sie, die komplette Korrespondenz mit der Versicherung und eine ordnungsgemäße Kündigung komplettieren die Arbeit der ProLife GmbH!
Kann ich eine beitragsfrei gestellte Versicherungspolice verkaufen?
Selbstverständlich können Sie an uns auch eine bereits beitragsfrei gestellte Versicherung verkaufen (also eine Versicherung, in die Sie nicht mehr einsparen). Wichtig ist, dass die Versicherung nicht bereits vorzeitig gekündigt worden ist.
Kann ich meine Police verkaufen, auch wenn ich nicht die versicherte Person bin?
Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer Inhaber des Vertrages, mit allen Pflichten aber auch mit eben allen Rechten. Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit verkauft, gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden. Selbstverständlich sollte die versicherte Person Kenntnis davon haben und ggf. ihr Einverständnis durch eine Unterschrift anzeigen. Eine zwingende Voraussetzung ist das aber nicht.
Was bedeutet "Rückkaufswert"?
Den aktuellen Wert Ihres Versicherungsvertrages nennt man Rückkaufswert oder auch Vertragsguthaben.
In der Regel wird Ihnen dieser Wert einmal im Jahr von Ihrer Versicherungsgesellschaft im Rahmen einer Wertmitteilung (auch Rückkaufswertmitteilung oder Standmitteilung) schriftlich zu einem gewissen Stichtag mitgeteilt.
Der ausgewiesene Rückkaufswert ist unterteilt in einen garantierten und einen nicht garantierten Teil. Den nicht garantierten Teil des Wertes muss die Versicherungsgesellschaft nicht auszahlen und kann sich über die Zeit ändern oder auch komplett entfallen.
Bei fondsgebundenen Versicherungen unterliegt der Rückkaufswert häufig (starken) Schwankungen, da die Werte in volatile Aktienmärkte investiert sind. Vom Zeitpunkt des Stichtags der Ausstellung des Vertragswertes hin zum Auszahlungszeitpunkt, kann Ihre Versicherung deutlich weniger Wert sein!
Wird die Auszahlung einer Lebensversicherung dem Finanzamt gemeldet?
Sowohl bei einer Kündigung, bei einem Verkauf oder auch bei einem regulären Ablauf der Lebensversicherung, also sobald Geld fließt, meldet die Versicherungsgesellschaft das automatisch auch Ihrem Wohnsitzfinanzamt. Sollten Steuern auf den Betrag anfallen, werden diese in der Regel auch vom Versicherungsunternehmen direkt an das Finanzamt abgeführt und man bekommt nur den Anteil nach Abzug der Steuern ausgehändigt.
Ob Steuern anfallen, hängt vom Datum des Abschlusses der Versicherung ab.
Wann wird eine Lebensversicherung nicht ausgezahlt?
Es gibt grundsätzlich drei Szenarien in denen es vorkommen kann, dass Geld aus einer Lebensversicherung nicht ausgezahlt wird.
1. Bei einer Vertragskonstellation, die von Seiten des Gesetzgebers einen vorzeitigen Ausstieg nicht vorsieht, besteht kaum eine Möglichkeit vor Ablauf an sein eigenes Geld zu kommen. Darunter fallen zum Beispiel sogenannte Basis- oder Rürup Verträge.
2. Bei einer Vertragskonstellation, die von Seiten des Versicherers einen vorzeiteigen Ausstieg nicht vorsieht, besteht ebenso kaum eine Möglichkeit vorher an sein eigenes Geld zu kommen. Ein solches Beispiel könnte ein sogenannter Verwertungsausschluss sein. Ebenso können individuelle Regelungen in den jeweiligen AGB´s vorgenommen worden sein.
3. Bei einer finanziellen Schieflage der Lebensversicherung kann es ebenso dazu kommen, dass die Leistungen gar nicht mehr oder nur zum Teil ausgezahlt werden. Gesetzesgrundlage für das Einbehalten des Kapitals durch die Versicherung ist der § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz.
Wie viel Geld bekommt man von der Lebensversicherung?
Grundsätzlich hängt der Wert der Versicherung immer von mehreren Faktoren ab, wie der jeweiligen Laufzeit, der dahinterstehenden Verzinsung und den einbehaltenen Kosten der Versicherungsgesellschaft. Orientieren kann man sich bei einer bevorstehenden Auszahlung immer an dem Rückkaufswert, den die Versicherungsgesellschaft einmal im Jahr im Rahmen der Wertmitteilung zu Verfügung stellen muss. Der dort genannte Rückkaufswert ist jedoch häufig nicht der Betrag, der auch wirklich auf Ihrem Konto ankommt. Es kann zu Abzügen kommen, nicht garantierte Werte können zurückgehalten werden und auch eine mögliche Steuerlast können dazu führen, dass der Rückkaufswert sich von dem Betrag, der auf dem Konto landet, unterscheiden kann.
Kann man Riester kündigen und auszahlen lassen?
Auch geförderte Verträge, wie z. B. ein Riester Vertrag kann man kündigen und auszahlen lassen. Wie bei normalen Lebens- und Rentenversicherungen auch, gilt es zu beachten, dass Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.
ACHTUNG: Bei der vorzeitigen Auflösung eines Riester Vertrages müssen die Zulagen, die man gegebenenfalls vom Staat erhalten hat, zurückgeführt werden. Gleiches gilt mit Steuern, die man sich aufgrund der Geltendmachung der Beiträge im Rahmen der Steuererklärung gespart hat.
Wie viel Geld bekomme ich, wenn ich meine Lebensversicherung kündige?
Wie viel Geld man von der Versicherung ausgezahlt bekommt, wenn man die Versicherung kündigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es kommt drauf an, wie viel Geld man in die Versicherung eingezahlt hat, welche Verzinsung vorlag und welche Kosten die Versicherungsgesellschaft einbehalten hat. Eine gute Orientierung stellt immer der sogenannte Rückkaufswert dar. Dieser wird mindestens einmal im Jahr von der Versicherung zur Verfügung gestellt.
Doch Achtung: der Rückkaufswert ist nicht zwingend der Betrag, der auch bei Ihnen auf dem Konto ankommt. Stornoabschläge, nicht garantierte Überschüsse und eine eventuell anfallende Steuerlast, können den Wert teilweise deutlich mindern.
Ist der Rückkaufswerts, das was man ausgezahlt bekommt?
Der Rückkaufswert, den man im Rahmen einer Rückkaufswertmitteilung (auch Standmitteilung genannt) mitgeteilt bekommt, ist nicht zwingend der Betrag, der auch auf dem Konto ankommt. Von dem Rückkaufswert kann die Versicherung noch Abschläge vornehmen und muss ebenso nicht garantierte Werte nicht zwingend mit auszahlen. Ebenso kann eine gegebenenfalls vorhandene Steuer dazu führen, dass der Auszahlungsbetrag niedriger ausfällt als der Rückkaufswert.
Wie lange dauert es bis der Rückkaufswert ausgezahlt wird?
In der Regel gibt es eine Kündigungsfrist von einem Monat zum nächsten Monatsersten. Einige wenige Versicherungen haben davon abweichende Regelungen. Hier kann es dazu kommen, dass man das Geld schneller oder langsamer bekommt. Im Durschnitt ist mit einem Zeitraum von 4 – 10 Wochen zu rechnen, von dem Zeitpunkt der Kündigung der Versicherung, bis zur Gutschrift des Geldes auf dem Konto. In extremen Fällen, wenn man beispielsweise die Prämie nur einmal im Jahr an die Versicherung zahlt, kann es dazu kommen, dass man eine jährliche Kündigungsfrist hat. Dann kann es bis zu 12 Monate dauern, bis man an sein Geld aus der Versicherung kommt.
Ist der Rückkaufswert steuerpflichtig?
Ob der Rückkaufswert steuerpflichtig ist oder nicht, hängt vor allem vom Abschlussdatum der Versicherung ab. Grundsätzlich gilt: Lebensversicherungen, die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen worden sind, sind nach 12 Jahren Laufzeit steuerfrei. Diese 12 Jahre Laufzeit haben mittlerweile alle Verträge erfüllt.
Versicherungen, die nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossen worden sind, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Versteuert werden muss der Ertragsanteil mit der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% und zusätzlich gegebenenfalls Solidaritätszuschlag. Es kann besondere Umstände geben die dazu führen, dass eigentlich steuerfreie Altpolicen, trotzdem steuerpflichtig sind.
Bitte beachten Sie: Es handelt sich hierbei nicht um eine steuerliche Beratung. Sollten Sie dafür die Notwendigkeit sehen, wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.
Wann ist ein Rückkauf einer Lebensversicherung nicht möglich?
Im Endeffekt kann es nur drei Szenarien geben, in denen es vorkommen kann, dass Geld aus einer Lebensversicherung nicht ausgezahlt wird.
1. Bei einer Situation, die von Seiten des Gesetzgebers einen vorzeitigen Ausstieg aus der Lebensversicherung nicht vorsieht, besteht fast nie eine Möglichkeit vorher an sein eigenes Geld zu kommen. Darunter fallen zum Beispiel sogenannte Basis- oder Rürup Verträge.
Neuerdings gibt es jedoch die Möglichkeit kostenlos durch die ProLife seinen Rürup-Vertrag oder seine Basisversicherung dahingehend zu prüfen, ob es Möglichkeiten des vorzeitigen Ausstiegs gibt: Jetzt Rürup kostenlos prüfen lassen!
2. Bei einer Situation, die von Seiten des Versicherers einen vorzeitigen Ausstieg nicht vorsieht, besteht ebenso fast nie eine Möglichkeit vorher an sein eigenes Geld zu kommen. Ein solches Beispiel könnte ein Verwertungsausschluss sein. Ebenso können jederzeit individuelle Regelungen in den jeweiligen AGB´s der Versicherungskonzerne vorgenommen worden sein.
3. Bei einer finanziellen Krise der Lebensversicherung kann es ebenso dazu kommen, dass die Leistungen gar nicht mehr ausgezahlt werden. Gesetzesgrundlage für das Einbehalten des Kapitals durch die Versicherung und den Gesetzgeber ist der
§ 314 Versicherungsaufsichtsgesetz.
Wie kann ich nach dem Versicherungsverkauf von zusätzlichen Nachzahlungsansprüchen profitieren?
Haben Sie sich jemals gefragt, ob Sie nach dem Verkauf Ihrer Versicherungspolice noch weitere finanzielle Vorteile daraus ziehen könnten? Bei der ProLife GmbH machen wir das Unmögliche möglich. Nachdem Sie Ihre Police an uns verkauft haben, hört unser Service nicht einfach auf. Im Gegenteil, wir setzen unsere Arbeit fort, um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Nachzahlungsansprüche erhalten, die Ihnen zustehen.
Die erste Phase: Ihr Geld sofort verfügbar
Nachdem Sie Ihre Versicherungspolice an die ProLife GmbH verkauft haben, stellen wir Ihnen innerhalb von 18 Kalendertagen das Geld aus Ihrer Police zur Verfügung. Anschießend kümmern wir uns um die Korrespondenz mit den verschiedenen Akteuren, klären die steuerlichen Angelegenheiten und lösen Ihren Vertrag ordnungsgemäß auf. Das ist die erste Phase unseres Services. Doch hier hört unsere Unterstützung nicht auf.
Die zweite Phase: Maximale Profite ohne Risiken für Sie
In der zweiten Phase unseres Prozesses wird Ihre Police von externen Anwälten und Aktuaren auf Herz und Nieren geprüft. Unser Expertennetzwerk stellt sicher, dass Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer alle Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend machen können. Es könnte sein, dass die Versicherungsgesellschaften nicht den Betrag ausgezahlt hat, der Ihnen eigentlich zustehen müsste. Genau hier setzen wir an.
Das Beste daran? Sie müssen sich um nichts kümmern. Weder um die Finanzierung noch um irgendwelche Kostenrisiken. Wir benötigen keine Rechtsschutzversicherung von Ihnen, keinen Mandatsvertrag und keine Vorabzahlung. Die gesamten Gerichts- und Prozesskostenrisiken tragen wir. Sie haben keinerlei Risiken in dieser Phase, nur die Möglichkeit, zusätzliche Erträge aus Ihrer Police zu erhalten.
Ein Beispiel, das alles erklärt
Nehmen wir an, wir holen zusätzliche 5.000 € aus Ihrem Versicherungsvertrag heraus. Dabei fallen Kosten in Höhe von 1.500 € an, die wir tragen. Die verbleibenden 2.500 € gehören Ihnen. Und das Beste ist: Dies geschieht völlig unabhängig von den Kosten, die im Vorfeld angefallen sind. Sie erhalten mindestens 50% von jedem zusätzlich generierten Euro aus Ihrer Police.
Unsere Erfolgsgeschichten sprechen für sich
Über 16 Jahre hinweg haben wir bei der ProLife GmbH mit unserem Team, Kunden dabei unterstützt, das Maximum aus ihren Versicherungspolicen herauszuholen. Unsere Kundenbewertungen und Rezensionen online sowie in Printmedien sprechen Bände über unsere Professionalität und unser Engagement.
Vertrauen Sie uns und profitieren Sie
Wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken, können auch Sie von unserem einzigartigen Service profitieren. Entdecken Sie die Möglichkeiten, die Ihnen nach dem Verkauf Ihrer Versicherungspolice noch offenstehen. Wir laden Sie ein, sich unsere Bewertungen und Erfahrungsberichte anzusehen. Sie werden feststellen, dass Sie bei uns in den besten Händen sind.
Kontaktieren Sie noch heute die ProLife GmbH und entdecken Sie, wie Sie auch nach dem Versicherungsverkauf von zusätzlichen Nachzahlungsansprüchen profitieren können. Verpassen Sie nicht die Chance, das Maximum aus Ihrer Versicherung herauszuholen.
Wir freuen uns, unsere Arbeit auch Ihnen unter Beweis stellen zu dürfen.
Ihr Team der ProLife GmbH aus Ingolstadt