Läuft eine Lebens- oder Rentenversicherung aus, ist die Ablaufleistung der Betrag, der bei Ablauf eben dieser Renten- oder kapitalbildenden Lebensversicherung ausgezahlt wird. Der Auszahlungsbetrag setzt sich im Detail aus einem garantierten und einem nicht garantierten Anteil zusammen.
Garantierte Ablaufleistung
Die Höhe der garantierten Ablaufleistung bei Versicherungen berechnet sich auf der Grundlage der Sparbeiträge sowie der zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses geltenden Mindestverzinsung, auch Garantiezins oder Höchstrechnungszins genannt. Der Sparanteil ergibt sich aus den monatlich eingezahlten Beiträgen abzüglich der Kosten für versicherte zusätzliche Risiken sowie für Vertriebs- und Verwaltungskosten.
Nicht garantierte Ablaufleistung
Nicht garantiert sind die Überschussbeteiligungen und die Schlussgewinnanteile sowie die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die Überschussanteile ergeben sich aus dem Erfolg der Investitionen des Versicherers. Außerdem kommen strukturbedingte und risikobedingte Gewinne (Sterblichkeits-, Risiko- und Kostengewinn) hinzu.
Die stillen Reserven ergeben sich aus der Differenz des in der Bilanz des Versicherers aufgeführten Buchwert der Kapitalanlagen und deren aktuellem Marktwert. Er liegt meist niedriger als der Zeitwert (aktueller Wert).
Alternativen zur niedrigen Überschussbeteiligung
Bei Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung ist die Ablaufleistung ein wichtiges Kriterium. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt jedoch maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung, zum Beispiel von der Zinsentwicklung, Wertpapierkursen, Börsenkursen oder der Rohstoffpreisentwicklung, ab. Durch die Niedrigzinsphase der letzten Jahre liegen die bei Abschluss prognostizierten Überschussbeteiligungen und somit auch Ablaufleistungen der Versicherungen meist deutlich niedriger, teilweise werden sogar nicht mal mehr die eingezahlten Beiträge erreicht. In solch einer Situation ist es ratsam, die Versicherung prüfen zu lassen.