Jede Versicherungsgesellschaft wirtschaftet mit dem Geld ihrer Kunden und legt dieses zum großen Teil in festverzinsliche Finanzanlagen an und teilweise auch am Kapitalmarkt. Steigen die Anlageprodukte während der Laufzeit im Wert, entsteht eine sogenannte stille Reserve. Das heißt, dass der Wert der Anlage zum heutigen Zeitpunkt höher ist, als zum Zeitpunkt des Erwerbs. Da die Versicherung hierbei mit dem Geld der Versicherten arbeitet, ist jeder Versicherungskunde an diesen Reserven zu einem gewissen Anteil beteiligt.
Aus diesem erwirtschafteten Gewinn werden die Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen berechnet und den Versicherungsnehmern jeweils zugeteilt. Eine Beteiligung an Bewertungsreserven ist vom Gesetzgeben vorgeschrieben, kann jedoch in der Höhe variieren.
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven kann sich täglich ändern. Sie kann ganz oder teilweise entfallen.
Wann werden Bewertungsreserven ausgezahlt?
Bewertungsreserven werden von Anfang an gebildet und dem Versicherungsnehmer jedes Jahr einmal im Rahmen der Wertmitteilung mitgeteilt. Planmäßig werden Bewertungsreserven in Lebensversicherungen am Ende der Laufzeit mit ausgezahlt. Wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst, werden die Bewertungsreserven in der Lebensversicherung bis zu diesem Zeitpunkt berechnet, berücksichtig und aufgezahlt.
Gut zu wissen
Die jeweilige Bewertungsreserve einer Lebensversicherung muss auch dann ausgezahlt werden, wenn der Versicherer die Kapitalanlage gar nicht verkauft und die Gewinne dadurch nicht tatsächlich realisiert hat.