Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für seine Mitarbeiter abschließt. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Eigenschaft des Versicherungsnehmers, der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Die Beiträge können entweder vom Arbeitgeber allein oder in Kombination mit Beiträgen des Arbeitnehmers finanziert werden.
Die Direktversicherung bietet dem Arbeitnehmer eine attraktive Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen, da die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei vom Bruttogehalt abgezogen werden können. Dadurch profitiert der Arbeitnehmer von einer effektiven Steuerersparnis und erhält eine zusätzliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber kann die Beiträge steuerlich absetzen.
Die Direktversicherung steht bei Verbraucherschützern jedoch teilweise in der Kritik, da die vermeintlichen Steuervorteile in der Ansparphase, mit Auszahlung der Versicherungsleistung teilweise wieder wegfallen und nach Leistungen nachversteuert werden müssen.
Im Falle einer Direktversicherung ist der Arbeitnehmer auch der Begünstigte der Versicherung, d.h. er oder seine Hinterbliebenen erhalten die Leistungen aus der Versicherung im Rentenalter oder im Todesfall.
Die Direktversicherung ist eine beliebte Form der betrieblichen Altersvorsorge in vielen Ländern, da sie sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber steuerliche Vorteile bietet und eine kostengünstige Möglichkeit der Altersvorsorge darstellt.