Der Eigenbeitrag ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer selbst in eine Lebens- oder Rentenversicherung einzahlt. Dieser Beitrag wird vom Versicherten aus seinem eigenen versteuerten Einkommen oder Vermögen finanziert und ist eine wichtige Voraussetzung für den Abschluss und die Aufrechterhaltung des Versicherungsvertrags.
Der Eigenbeitrag kann je nach Versicherungsart und Vertragsbedingungen variieren.
Der Eigenbeitrag in Lebens- und Rentenversicherungen ist eine Art von Sparbeitrag, der in die Bildung des Kapitals für die spätere Auszahlung oder Rentenzahlung einfließt. Er kann sowohl aus laufenden Beiträgen (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) als auch aus einer Einmalzahlung bestehen, je nachdem, wie der Versicherungsvertrag gestaltet ist.
Die Höhe des Eigenbeitrags sollte in Abstimmung mit den individuellen finanziellen Möglichkeiten und Bedürfnissen gewählt werden. Es ist ratsam, egal welche Form der Altersvorsorge vorliegt, den Eigenbeitrag langfristig und kontinuierlich zu leisten, um eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen und die finanzielle Absicherung im Ruhestand zu gewährleisten. Gute Altersvorsorgeprodukte bieten hier die Möglichkeit auf die jeweilige Lebenssituation einzugehen. Sodass in guten Zeiten mehr und in weniger guten Zeiten weniger gespart werden kann.