Erlebensfall

„Was Sie unbedingt wissen müssen“

Was bedeutet Erlebensfall?

Viele Versicherungsnehmer fragen sich, was ein Erlebensfall ist.
Laut Begriffsdefinition liegt ein Erlebensfall für ein Versicherungsunternehmen dann vor, wenn der Versicherungsnehmer das zu Anfang definierte Ablaufdatum bei Rentenversicherungen, Fondspolicen und kapitalbildenden Lebensversicherungen erlebt und die Versicherung somit ausgelaufen ist. Der Erlebensfall bezieht sich immer zwingend auf ein im Vorfeld definiertes Datum. Wenn der Erlebensfall eintritt, wird die Erlebensfallleistung fällig. Entweder in Form einer Kapitalabfindung oder als monatliche Verrentung. Der Versicherungsnehmer muss keine Kündigung aussprechen, denn das Versicherungsunternehmen weißt den Versicherungsnehmer darauf hin, dass der Erlebensfall aus dem Versicherungsvertrag bevorsteht und der Versicherungsvertrag abläuft.

Auszahlung der Erlebensfallleistung

Um die Ansprüche im Erlebensfall geltend zu machen, muss der Originalversicherungsschein (auch Police genannt) beim Versicherungsunternehmen zurück gegeben werden. Zum Zeitpunkt des Abrufens der Erlebensfallleistung ist zudem erforderlich, dass der letzte fällige Beitrag nachweislich erbracht wurde. Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, kann die Versicherungsleistung im Erlebensfall auf das vom Versicherungsnehmer und/oder der versicherten Person angegebenen Konto ausgezahlt werden. Dabei kommen im Erlebensfall die Garantiesumme, die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung festgeschrieben wurde und allfällige Überschussbeteiligungen zur Auszahlung.

Erlebensfallleistungen aus Lebensversicherungsverträgen die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind grundsätzlich steuerfrei. Sofern der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren erfüllt hat (sollte überall gegeben sein) und mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden. Unter bestimmten Umständen kann aber auch bei diesen Verträgen eine Steuerschädlichkeit auftreten. Wenn der Vertrag z.B. für eine gewerbliche Finanzierung abgetreten war und damit eine Einkunftserzielungsabsicht verfolgt wurde. Alle Erlebensfallleistungen für nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossenen Verträge, sind steuerpflichtig.

Was bedeutet ein Bezugsrecht im Erlebensfall?
Häufig ist in Wertmitteilungen, die jährlich an den Versicherungsnehmer gesendet werden, die Rede vom einem Bezugsrecht im Erlebensfall.
Damit ist gemeint, dass eine gewisse Bezugsberechtigte Person definiert worden ist, die im Erlebensfall, also zum Ablauf der Versicherung, die Leistung aus der Lebensversicherung erhält.

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