Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistungsform der gesetzlichen Rentenversicherung, die den Versicherten absichert, wenn er aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Diese Rente dient als finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Unfällen nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können.
Es gibt zwei Arten von Erwerbsminderungsrenten:
- Vollrente wegen Erwerbsminderung: Diese wird gewährt, wenn der Versicherte aufgrund seiner gesundheitlichen Situation weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann oder gar nicht mehr erwerbstätig sein kann.
- Teilrente wegen Erwerbsminderung: Diese wird gezahlt, wenn der Versicherte zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, aber nur eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Um Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel eine ausreichende Anzahl von Pflichtbeitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oft nur eine Grundversorgung darstellt, die den Lebensunterhalt nicht zwingend abdeckt. Daher kann es sinnvoll sein, zusätzlich private Berufsunfähigkeitsversicherungen oder andere Absicherungen abzuschließen, um eine umfassendere finanzielle Absicherung bei Erwerbsminderung zu gewährleisten.