Die Garantieleistung ist ein zentraler Aspekt von kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungen und bezieht sich auf die zugesicherte Mindestauszahlung, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsende oder im Todesfall mindestens erhalten wird. Die Garantieleistung ist unabhängig von der Wertentwicklung der Kapitalmärkte und wird vom Versicherer vertraglich festgelegt.
Die Garantieleistung besteht aus dem garantierten Kapital und gegebenenfalls einer garantierten Verzinsung der eingezahlten Beiträge. Der Versicherer garantiert dem Versicherungsnehmer, dass er bei Vertragsablauf oder im Todesfall mindestens die vereinbarte Garantieleistung ausgezahlt bekommt.
Ebenso gibt es während der Vertragslaufzeit auch immer einen garantierten Rückkaufswert, den die Versicherungsgesellschaft gewährt, wenn in diesem Moment der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird.
Wichtig ist zu beachten, dass immer nur die garantierten Werte zur Auszahlung kommen. Häufig werden neben den garantierten Werten, auch deutlich höhere nicht garantierte Werte genannt. Den nicht garantieren Anteil muss die Versicherungsgesellschaft nicht auszahlen.