Garantiezins bei Lebensversicherungen

Was Sie unbedingt darüber wissen müssen

Der Garantiezins einer Lebensversicherung muss durch den Versicherer als Mindestverzinsung auf die Sparanteile des Kunden gewährt werden.. Einen Garantiezins gibt es nur bei klassischen Renten- und Lebensversicherungen. Fondsgebundene Produkte besitzen keinen Garantiezins.

Der Beitrag, den ein Kunde in eine Kapitallebensversicherung leistet, setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  • dem Sparanteil
  • dem Risikoanteil
  • dem Kostenanteil

Sparanteil

Der Sparanteil, der je nach Versicherer zwischen 60 % und 80 % des Gesamtbeitrages liegt, wird verzinslich angesammelt und bildet den Gegenwert der Versicherung, das so genannte Deckungskapital. Dieses Kapital wird mit einem über die gesamte Laufzeit des Vertrages konstanten und im vornherein bestimmtem Zins, Rechnungszins und/oder auch Garantiezins genannt, verzinst. Das Deckungskapital wird so berechnet, dass zum Ende der vertraglichen Laufzeit die Versicherungssumme erreicht werden sollte.

Risikoanteil

Der Risikoanteil dient dazu, wie schon der Name erahnen lässt, dass Risiko des Eintritts der vorzeitigen Versicherungsfälle abzudecken. Die Risikobeiträge aller Versicherungsnehmer der gleichen Vertragsgattung, werden bei Todesfällen vor Vertragsablauf dazu verwendet, den Differenzbetrag zwischen dem vorhandenen Deckungskapital und der Todesfallsumme auszugleichen. Dieser Teil des Beitrages wird in der Regel verbraucht und nicht selten über eine Rückdeckung bei einem anderen Versicherer rückversichert.

Kostenanteil

Der Kostenanteil wird zur Deckung der laufenden Kosten der Vertragsverwaltung und zur Deckung der einmaligen Abschlusskosten (z.B. Vermittlungsprovisionen) verwendet. Auch dieser Beitragsanteil wird verbraucht und steht somit, ebenso wie der Risikoanteil, nicht zur Kapitalbildung des Kunden zur Verfügung.

Wie sich der Garantiezins entwickelt

Der Garantiezins bei Lebensversicherungen entwickelt sich bereits seit Mitte der 90er stetig nach unten. Vor rund 30 Jahren lag der Rechnungszins noch bei 4 %. Mit der neuerlichen Absenkung auf nun 0,25 % wurde ein neuer Tiefpunkt erreicht. Zuvor lag der Zinssatz bei 0,9 %. Mit einer weiteren Senkung in 2023 ist laut Aussage der deutschen Aktuarvereinigung nicht zu rechnen, das letzte Wort über die Entwicklung des Garantiezinses auf Lebensversicherungen hat jedoch das Bundesfinanzministerium.

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