Die Kulanzregelung ist eine freiwillige Leistung, die von Versicherungsgesellschaften gewährt werden kann, um den Versicherungsnehmern entgegenzukommen und in besonderen Fällen eine außerordentliche Leistung zu erbringen. Sie ist nicht verpflichtend, sondern basiert auf dem Ermessen der Versicherungsgesellschaft und der individuellen Situation des Versicherungsnehmers.
Die Kulanzregelung kann verschiedene Formen annehmen, zum Beispiel eine außerordentliche Zahlung im Schadensfall, eine Kulanzstornierung oder -anpassung von Verträgen oder eine Erweiterung des Versicherungsschutzes in bestimmten Fällen.
Die Kulanzregelung wird in der Regel dann angewandt, wenn eine besondere Härte für den Versicherungsnehmer entsteht und eine reguläre Leistung nach den Versicherungsbedingungen nicht oder nur unzureichend greift.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kulanzregelung nicht in jedem Fall Anwendung findet und von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein kann. Versicherungsnehmer sollten sich bei Bedarf mit ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen und die Möglichkeit einer Kulanzregelung erfragen. Wichtig ist dabei zu beachten, dass man mit einer Person der Versicherungsgesellschaft spricht, die auch die Kompetenz hat, eine Kulanzregelung durchzusetzen.