Die Kündigungsfrist bei Versicherungsverträgen ist ein vertraglich fixierter Zeitraum, der mit dem Eingang einer formlosen Kündigung beim Versicherer beginnt und mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses endet. Oftmals wird im Vertrag auch ein Kündigungstermin festgehalten, wie beispielsweise zum Ende eines Monats, eines Quartals oder eines Jahres. Häufig ist die Kündigungsfrist auch an die Zahlweise des Vertrages geknüpft.
Die Kündigungsfrist dient dem Zweck, beiden Vertragspartnern eine angemessene Zeitspanne zu verschaffen, das Vertragsverhältnis abzuwickeln.
Kündigungsfristen können sich aufgrund bestimmter Ereignisse verkürzen, sofern auch dies vertraglich festgehalten wurde.
Ein typisches Beispiel sind verkürzte Kündigungsfristen infolge einer Beitragserhöhung. Je nach Vertrag und Gegenstand kann eine Kündigungsfrist gesetzlich vorgeschrieben sein. Die Kündigungsfrist bei Versicherungen muss nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) normalerweise zwischen einem und drei Monaten liegen.
Verträge ausländischer Versicherer können unter Umständen längere Kündigungsfristen haben.