Die Mitversicherung bezeichnet die Möglichkeit, eine weitere Person zusätzlich zum Versicherungsnehmer in den Versicherungsvertrag aufzunehmen. Bei einer Lebens- oder Rentenversicherung können zum Beispiel Ehepartner, Kinder oder andere Familienmitglieder als Mitversicherte benannt werden.
Im Falle des Todes des Mitversicherten wird die vereinbarte Versicherungssumme ebenfalls an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Mitversicherung bietet somit die Möglichkeit, die Angehörigen finanziell abzusichern und für den Todesfall vorzusorgen.
Die Höhe der Beiträge kann sich je nach Anzahl und Alter der Mitversicherten ändern, da das Risiko für die Versicherungsgesellschaft entsprechend variiert. In der Regel muss man dann mit deutlich höheren Kosten rechnen.
Die Mitversicherung kann eine sinnvolle Option sein, um die Absicherung der Familie oder anderer wichtiger Personen zu gewährleisten. Es ist ratsam, die Bedingungen und Konditionen der Mitversicherung bei der Auswahl einer Lebensversicherung zu prüfen und sich genau zu überlegen, ob der zusätzliche Aufwand für die Versicherung gerechtfertigt ist, oder ob man eine zweite separate Versicherung abschließt.