Eine Nachversicherung in einem Versicherungsvertrag findet immer und zwingend auf Basis einer bestehenden Versicherung statt. Dieses Optionsrecht wird in der Regel bei Vertragsabschluss vereinbart. Dieses Optionsrecht ist gerade für jüngere Menschen bei Eintritt in das Berufsleben wichtig. Denn nur mit dem Optionsrecht der Nachversicherung, lassen sich die Versicherungsleistungen, an die sich veränderten Lebensverhältnisse in jungen Jahren problemlos und kostengünstig anpassen. Diese Option auf Nachversicherung findet vor allem bei Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen Anwendung.
Durch das Optionsrecht der Nachversicherung, kann der Versicherungsnehmer seine Versicherung aufstocken, somit also die Versicherungsleistungen aktuellen und zukünftigen Gegebenheiten anpassen.
Dieses Optionsrecht wird bei Versicherungen auch als Nachversicherungsgarantie bezeichnet. Wichtigster Vorteil des Optionsrechts auf Nachversicherung ist, dass keine erneute Gesundheitsprüfung stattfinden muss. Der Versicherer trägt also das Risiko, dass sich die Gesundheitsverhältnisse des Versicherungsnehmers seit Vertragsabschluss verschlechtert haben.
Das Optionsrecht auf Nachversicherung geht häufig einher mit Ereignissen im Leben des Versicherungsnehmers, bei denen das Optionsrecht ausgeübt werden kann. Beispiele sind Berufseinstieg nach einer erfolgreichen Berufsausbildung, Heirat, Geburt eines Kindes, Erwerb einer Immobilie, Wechsel eines Angestellten in die Selbstständigkeit.
Wichtig ist, dass an einen Versicherungsvertrag mit Optionsrecht darauf geachtet wird, dass bei möglichen Tarifumstellungen das Optionsrecht nicht verlustig geht, also auch im neuen Tarif vereinbart gilt.
Das Optionsrecht auf Nachversicherung wird häufig mit der Dynamisierung eines Vertrages verwechselt. Bei der Dynamisierung eines Versicherungsvertrages werden die Beiträge jährlich automatisch angepasst, um die Versicherungsleistungen dem Inflationsniveau anpassen zu können.
Bei Vertragsabschluss kann ein fixer Prozentsatz festgelegt werden oder der Vertrag passt sich der gesetzlich festgestellten Inflationsrate an. Diese Dynamische Anpassung erfolgt immer automatisch und kann innerhalb gewisser Fristen auch immer widerrufen werden. Wird der Widerruf dreimal in Folge ausgesprochen, erlischt in der Regel die automatische Anpassung. Sie ist also nicht an bestimmte Ereignisse gebunden.