Nettoprämien werden häufig bei eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen und/oder in Verbindung mit einer Risikoversicherung auf den Versicherungsnehmer oder einen Dritten vereinbart.
Dabei wird die Bruttoprämie vermindert um eine als Sofortrabatt gewährte Überschussbeteiligung. Diesen Sofortrabatt gibt die Versicherungsgesellschaft an die Versicherten weiter, wenn sich zum Beispiel Kapitalanlagen besser entwickeln oder weniger Leistungsfälle als kalkuliert eintreten.
Der Sofortrabatt kann über die Laufzeit der Versicherung durch die Versicherungsgesellschaft auch angepasst werden. Jedoch kann die Nettoprämie niemals höher sein, als die vereinbarte Bruttoprämie.