Die Pflegeklausel ist eine Option, die in manchen Rentenversicherungsverträgen angeboten wird. Mit der Pflegeklausel kann der Versicherungsnehmer bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit vor Rentenbeginn eine vorzeitige Auszahlung der Rentenleistung beantragen.
Die Pflegeklausel ist vor allem für den Fall gedacht, dass der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Rentenbeginn arbeiten kann und pflegebedürftig wird.
Durch die Pflegeklausel soll der Versicherungsnehmer in der Lage sein, finanziell für den Pflegefall vorzusorgen und seine Lebenshaltungskosten zu decken, wenn er aufgrund der Pflegebedürftigkeit zusätzliche Ausgaben hat.
Die genauen Bedingungen und Konditionen der Pflegeklausel können je nach Versicherungsgesellschaft und Vertragsart variieren. Es ist ratsam, die Pflegeklausel und ihre Leistungen genau zu prüfen und gegebenenfalls eine professionelle und vor allem unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen, um die passende Rentenversicherung mit entsprechender Pflegeabsicherung zu wählen. Es ist immer in Betracht zu ziehen, dass eine Änderung der standardmäßigen Bedienungen mit zusätzlichen Kosten einhergeht.