Die Provisionsabgabe ist eine Praxis, bei der ein Versicherungsvermittler einen Teil oder die gesamte Provision, die er von einem Versicherungsunternehmen für den Verkauf einer Versicherung erhält, an den Versicherungsnehmer zurückgibt.
Die Provisionsabgabe ist in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben oder durch Verhaltenskodizes der Versicherungsbranche geregelt, um Interessenkonflikte zu vermeiden und eine transparente Beratung zu gewährleisten. In Deutschland ist die Provisionsabgabe nicht vorgesehen.
Durch die Provisionsabgabe kann der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten, die normalerweise in die Provision des Vermittlers einfließen würden, zurückerstattet bekommen. Dies kann dazu beitragen, die Kosten für die Versicherung zu reduzieren und eine fairere Vergütung für den Vermittler zu schaffen.
Obwohl es in Deutschland die Provisionsabgabe nicht gibt, hat man die Möglichkeit eine Lebens- oder Rentenversicherung abzuschließen, die keine Provision an den Versicherungsmakler auslöst. Man spricht dann von sogenannten Honorarverträgen. Der Vermittler stellt dann für seine Beratung direkt eine Rechnung an den Versicherungsnehmer.