Die Schlüsselgewalt ist ein Sicherheitsmechanismus, der bei Lebens- und Rentenversicherungen angewendet wird, um sicherzustellen, dass im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers die Leistungen der Lebensversicherung an die berechtigten Begünstigten ausgezahlt werden.
In der Regel gibt der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss an, wer im Todesfall als Begünstigter die Versicherungsleistung erhalten soll. Diese Personen oder Institutionen haben dann einen rechtlich verankerten Anspruch auf die Versicherungssumme.
Die Schlüsselgewalt dient dazu, dass der Versicherungsnehmer nicht einseitig und ohne Zustimmung der Begünstigten Änderungen an den Begünstigten vornehmen kann. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer nicht allein darüber entscheiden kann, wer im Todesfall die Versicherungsleistung erhält.
Um die Schlüsselgewalt auszuüben, müssen in der Regel mehrere Personen ihre Zustimmung geben. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Begünstigten namentlich im Vertrag aufgeführt sind und die Änderung dieser Namen von mehreren Begünstigten bestätigt werden muss.
Die Schlüsselgewalt dient dazu, die Interessen der Begünstigten zu schützen und sicherzustellen, dass die Versicherungsleistung entsprechend den Wünschen des Versicherungsnehmers im Todesfall verteilt wird. Sollten man während der Vertragslaufzeit Änderungswünsche bei den bezugsberechtigten Personen haben, wenden man sich am besten direkt an die Versicherung.