Die Sofortrente ist seit der Nullzinsphase der letzten Jahre mehr und mehr in der Gunst der Menschen gestiegen. Mangels Alternativen im Sparmarkt ist die Sofortrente ein Zufluchtsort für Anleger geworden. Durch eine Einmalzahlung, die sehr häufig aus gerade fällig gewordenen Lebensversicherungen gespeist wird, ist es möglich sich eine Sofortrente zu erwerben. Die Höhe der Sofortrente hängt von der Höhe des Einmalbeitrages ab, vom Geschlecht, dem und der daraus sich ergebenden Lebenserwartung des Versicherten.
Natürlich ist diese Anlageform von Haus aus mit einer geringen Rendite versehen, weil das Anlagekapital, also der Einmalbeitrag, von Beginn an laufend verzehrt wird. Darunter leidet der Zins. Die anhaltende Niedrigzinsphase ist aktuell für alle Lebensversicherungsgesellschaften ein Problem, was sich auf die Berechnung und Höhe einer Sofortrente nachhaltig auswirkt.
Auch in der Versicherungsbranche gibt es Gesellschaften die besser mit der aktuellen Marktlage zurechtkommen und Ihren Versicherten dadurch bessere Konditionen bieten können. Hier empfiehlt es sich immer einen unabhängigen Berater zu Seite zu nehmen oder sich bei einschlägigen Vergleichen im Internet einen Überblick zu verschaffen, welche Gesellschaft bei einer Sofortrente die besten Bewertungen hat.
Eine Sofortrente setzt sich aus einer Garantieleistung und der sogenannten Überschussbeteiligung zusammen. Durch das anhaltend niedrige Zinsumfeld ist beim Erwerb einer Sofortrente das Hauptaugenmerk eindeutig auf den Garantiewert auszurichten. Nur der Garantiewert einer Sofortrente gibt die Planungssicherheit für die kommenden Jahre des Rentenbezugs aus der Sofortrente.
Es kann auch eine gute Entscheidung sein, die Rentenhöhe zu dynamisieren, das heißt die Sofortrente wird jährlich auf einen bestimmten Prozentsatz oder nach der offiziellen Inflationsrate angepasst. Dann allerdings kann es sein, dass die Rentengarantiezeit sich verkürzt und/oder die Sofortrente am Beginn deutlich niedriger ausfällt.
Die Sofortrente unterliegt der laufenden Steuerpflicht. Allerdings muss nur der Ertragsanteil der Rente versteuert werden – bei einem 65-jährigen Rentner sind das lediglich 18 Prozent. Der Ertragsanteil wird mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet – dieser ist für Rentner viel geringer als Erwerbstätige.