Alle Lebensversicherungsgesellschaften in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherungsnehmer in gewisser Weise an den erwirtschafteten Überschüssen zu beteiligen. Die Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Überschüssen des Lebensversicherers ist strengen und klaren Regeln unterworfen.
Überschussbeteiligungen sind unabhängig von der Art der Lebensversicherung dem Versicherungsnehmer zuzurechnen. Auch Versicherungsnehmer einer Risikolebensversicherung können in den Genuss einer Gewinnbeteiligung kommen. Hier erfolgt diese meist über die Verrechnung mit den Beiträgen.
Die Überschussbeteiligung ist in den letzten Jahren immer weiter gefallen und fällt bei manchen Verträgen bereits komplett weg.
Wie entsteht eine Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen?
Ob Überschüsse erwirtschaftet werden, hängt von der Anlagestrategie der Versicherungsgesellschaft ab. Zudem gibt es von der BAFIN geregelte Richtlinien, die die Versicherer im Hinblick auf Ihre Anlage einzuhalten haben. Aber der wesentliche Einfluss hängt von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und vom Zinsumfeld ab.
Nach Abschluss der Bilanz entscheidet das Versicherungsunternehmen dann, welcher Anteil am Gewinn in Form einer Überschussbeteiligung an die Versicherten weitergereicht werden soll, wobei hier, wie bereits erwähnt, strenge Regeln zu beachten sind. Der Versicherer kann auch entscheiden, ob Rücklagen zur Stabilisierung zukünftiger Überschussbeteiligungen gebildet werden.
Bei der direkten Zuordnung von Überschüssen zum jeweiligen Vertrag wird der relative Anteil ermittelt, der dem jeweiligen Vertrag gutgeschrieben und so dem bisher angesammelten Vermögen hinzugefügt wird.
Mit Ablauf der Lebensversicherung erfolgt dann eine Schlussauszahlung der angesparten Beträge zuzüglich der im Laufe der Jahre erwirtschafteten Überschussbeteiligungen und ggf. weiterer Erträge. Eine Alternative hierzu ist die Verrechnung der Beiträge.
Was genau ist eine Beitragsverrechnung?
Bei einer Beitragsverrechnung werden erwirtschaftete Überschüsse dazu verwendet, den zu zahlenden Beitrag der Lebensversicherung zu senken. Auf diesem Wege können die Beitragszahlungen um bis zu 50 Prozent sinken.
Auf der anderen Seite erfolgt im Leistungsfall nur die Auszahlung der versicherten Leistung ohne die bereits zur Beitragsverrechnung verwendeten Überschüsse.
Diese Variante wird üblicherweise bei reinen Risikolebensversicherungen gewählt und kommt bei klassischen Lebens- oder Rentenversicherungen selten vor.