Unisex-Tarife sind Tarife in der Lebens- und Rentenversicherung, bei denen für Männer und Frauen gleiche Versicherungsprämien und Leistungen gelten.
Bis zum 21. Dezember 2012 war es üblich, dass Versicherungsgesellschaften für Männer und Frauen unterschiedliche Tarife anboten. Dies basierte auf statistischen Unterschieden zwischen den Geschlechtern in Bezug auf Lebenserwartung und Risiken.
Das Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied jedoch, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Tarifen diskriminierend sei und ab dem genannten Datum Unisex-Tarife in der Lebens- und Rentenversicherung eingeführt werden müssen.
Die Einführung von Unisex-Tarifen bedeutet, dass Männer und Frauen nun gleiche Prämien für Lebens- und Rentenversicherungen zahlen, unabhängig von geschlechtsspezifischen statistischen Unterschieden.
Die Einführung von Unisex-Tarifen hatte zur Folge, dass sich die Versicherungsprämien für bestimmte Gruppen, insbesondere für Männer, erhöhten, während sie für andere Gruppen, insbesondere für Frauen, gesenkt wurden.
Die Einführung von Unisex-Tarifen soll eine geschlechtsneutrale Versicherungspolitik fördern und die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Versicherungsbranche sicherstellen.