Die Unterstützungszusage, auch als Direktzusage bekannt, ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und gehört zu den Durchführungswegen der bAV.
Bei einer Unterstützungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber direkt gegenüber dem Mitarbeiter, bestimmte Leistungen der Altersversorgung zu erbringen.
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter im Ruhestand eine bestimmte Altersrente oder eine einmalige Kapitalabfindung zusagt, ohne dass dafür ein separater Versorgungsträger wie eine Pensionskasse oder eine Versicherungsgesellschaft eingeschaltet wird.
Die Unterstützungszusage ist eine Form der internen Altersversorgung und wird in der Regel nur von größeren Unternehmen angeboten, die über ausreichende finanzielle Mittel und personelle Ressourcen verfügen, um die Versorgungsverpflichtungen zu erfüllen.
Der Vorteil einer Unterstützungszusage liegt darin, dass der Arbeitgeber die Altersversorgung seines Mitarbeiters selbst gestalten und flexibel anpassen kann. Allerdings trägt der Arbeitgeber auch das Anlagerisiko und muss die zugesagten Leistungen langfristig finanzieren.
Es ist wichtig, dass die Unterstützungszusage vertraglich genau geregelt wird, um Missverständnisse oder Streitigkeiten in Bezug auf die Altersversorgung zu vermeiden. Sollte vom Arbeitgeber diese Form der betrieblichen Altersvorsorge angeboten werden, ist eine Einschätzung eines neutralen Experten zu empfehlen.