Eine unverfallbare Anwartschaft bezeichnet den Anspruch eines Mitarbeiters auf betriebliche Altersvorsorge, der auch nach dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten bleibt.
In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) werden durch regelmäßige Beitragszahlungen oder Entgeltumwandlung Altersvorsorgeansprüche aufgebaut. Nach einer bestimmten Wartezeit, tritt die Unverfallbarkeit ein.
Die Unverfallbarkeit sichert dem Mitarbeiter zu, dass die erworbenen Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen weiter bestehen. Der Mitarbeiter kann die unverfallbare Anwartschaft entweder beim neuen Arbeitgeber fortsetzen oder bei einer externen Versorgungseinrichtung, wie einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung, weiterführen.
Die unverfallbare Anwartschaft garantiert dem Arbeitnehmer, dass er seine Ansprüche auf betriebliche Altersvorsorge nicht verliert, auch wenn er vorzeitig das Unternehmen verlässt oder seinen Beruf wechselt. Auch der ehemalige Arbeitnehmer wird durch diese Regelung geschützt.
Die genauen Regelungen zur Unverfallbarkeit können je nach Art und Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer über ihre unverfallbaren Anwartschaften informiert sind und wissen, wie sie ihre Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel oder Ausscheiden aus dem Unternehmen weiterführen können.