Die Versicherungssumme eines Lebensversicherungsvertrages ist die essenzielle Basis des Vertrages und gibt an, welche Versicherungsleistung durch die Versicherungsgesellschaft bei einem Versicherungsfall zu erbringen ist.
Die Höhe der Versicherungssumme wird bei Vertragsschluss zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer festgelegt. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung wird die Versicherungssumme bei Tod der versicherten Person oder Eintritt eines anderen Leistungsfalls fällig.
Zusammensetzung der Ablaufleistung
Die Ablaufleistung besteht üblicherweise aus einem garantierten und einem nicht garantierten Anteil. Der garantierte Anteil wird vertraglich festgehalten. Er setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen nach Abzug der Kosten der Versicherung zusammen, die dann mit dem Garantiezinssatz verzinst werden.
Beim nicht garantierten Anteil kommt die Gewinnbeteiligung des Versicherungsnehmers an den Gewinnen der Versicherungsgesellschaft hinzu. Beides zusammen ergibt die sogenannte prognostizierte Ablaufleistung. Diese ist für die Zukunft nicht garantiert.
Versicherungssumme bei Risikolebensversicherungen
Im Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung wird die Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung nur im Todesfall des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Es handelt sich also um eine klassische Hinterbliebenenversorgung. Dies Art der Hinterbliebenenversorgung ist im Hinblick auf die laufende Prämienzahlung, sehr günstig zu bekommen.